Gebäudeenergiegesetz: Das ändert sich jetzt

Seit Januar 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Es verspricht nicht nur Veränderungen, sondern wirft auch eine Reihe von Fragen auf. Welche Auswirkungen wird es auf den Immobilienmarkt haben? Wir geben Ihnen einen genauen Überblick und informieren Sie über die wichtigsten Aspekte.

Welche Änderungen gibt es seit 2024?

Eine der wichtigsten Auswirkungen des neuen Gesetzes betrifft den Einsatz von Heizungsanlagen in Neubauten. Alle Neubauten in Neubaugebieten, für die der Bauantrag ab dem 01.01.24 gestellt wurde, müssen Heizungsanlagen verwenden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung wird schrittweise auf andere Neubauten ausgeweitet. Damit setzt das GEG klar auf nachhaltige Energiequellen und fördert aktiv den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. 

Für Bestandsimmobilien gelten im Rahmen des neuen GEG besondere Regelungen. Solange die bestehende Gas- oder Ölheizung funktionstüchtig oder reparabel ist, darf sie weiter betrieben werden. Heizungen, die vor 2024 eingebaut wurden, dürfen sogar bis zum 31. Dezember 2044 mit bis zu 100 Prozent fossilem Erdgas oder Heizöl betrieben werden. Das GEG bietet jedoch Anreize für einen frühzeitigen Umstieg auf erneuerbare Energien: Bis 2028 besteht die Möglichkeit, einen Beschleunigungsbonus von zusätzlich 20 Prozent auf die Basisförderung des Bundesprogramms Energieeffiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) zu erhalten. Diese attraktive Förderung soll die Umstellung auf umweltfreundliche Heizsysteme unterstützen und so die Energiewende im Gebäudebereich vorantreiben.

Worauf sollten Eigentümer nun achten? 

Im Hinblick auf die Neuregelungen des GEG sind für Immobilienbesitzer einige Aspekte zu beachten. Insbesondere bei Neubauten in Neubaugebieten ab dem 01.01.24 ist darauf zu achten, dass die Heizungsanlagen den Anforderungen an erneuerbare Energien entsprechen. Nachhaltige Heizsysteme mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien sind zu bevorzugen.

Für Bestandsimmobilien, die noch über eine funktionierende Gas- oder Ölheizung verfügen, besteht zwar noch keine direkte Austauschpflicht. Dennoch sollten Hauseigentümer die Fördermöglichkeiten für eine Umstellung auf erneuerbare Energien im Auge behalten. Eine frühzeitige Umstellung kann nicht nur zum Umweltschutz beitragen, sondern auch die Energieeffizienz und den Wert der Immobilie steigern. Es lohnt sich also, die eigenen Immobilienplanungen mit den neuen Vorgaben des GEG abzugleichen und gegebenenfalls frühzeitig aktiv zu werden.

Worauf sollten Interessenten bei der Immobiliensuche achten?

Bei der Immobiliensuche im Zusammenhang mit den neuen Regelungen des GEG-Gesetzes gibt es einige Punkte, auf die Interessenten besonders achten sollten. Insbesondere sollten sie einen genauen Blick auf die Heizungsanlage werfen. Bei Neubauten sollte darauf geachtet werden, dass die Heizungsanlage den Anforderungen an erneuerbare Energien entspricht und den geforderten Anteil an erneuerbaren Energien erreicht.

Bei Bestandsimmobilien ist zu prüfen, ob bereits eine moderne, energieeffiziente Heizung installiert ist oder ob ein Sanierungsbedarf besteht, der bei der Kreditaufnahme berücksichtigt werden muss. Darüber hinaus sollte auch der energetische Gesamtzustand der Immobilie betrachtet werden, z. B. die Dämmung und die Fenster. Durch eine sorgfältige Prüfung und Berücksichtigung dieser Faktoren können Interessenten sicherstellen, dass sie eine Immobilie erwerben, die den Anforderungen des GEG-Gesetzes entspricht und langfristig sowohl nachhaltig als auch wirtschaftlich sinnvoll ist.

Lassen Sie sich beraten!

Für weitere Fragen und Beratung zu den Auswirkungen des neuen GEG auf den Immobilienmarkt steht Ihnen das kompetente Team von Immo Best gerne zur Verfügung. Unsere Experten beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen im Hinblick auf Ihre Immobilienprojekte und die aktuellen gesetzlichen Anforderungen zu treffen. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

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